Dieser Kurs ist für alle Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die leistungsberechtigt nach § 1 AsylbLG sind sowie alle anerkannten Asylbewerber, die noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Besteht tatsächlich ein anderweitiger Zugang zu Alphabetisierungskursen, insbesondere zu speziellen Integrationskursen, sind diese Angebote vorrangig in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben. In diesem Kurs wird eine heterogene Gruppe, verschiedener Leistungsniveaus unterrichtet. Ein Einstieg ist auch während des laufenden Kurses möglich.
dienstags und donnerstags
dienstags und donnerstags